Führerschein ab 17 Jahren!

Voraussetzungen für die Teilnahme

Der Fahrplan zum Führerschein

Ablauf:

  • Voraussetzungen / Auflagen: Frühester Beginn der Führerscheinausbildung in der Fahrschule ab 16 ½ Jahren.
  • Theoretische Prüfung: Frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr.
  • Praktische Prüfung: Frühestens ein Monat vor dem 17. Lebensjahr. Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung. Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung.
  • Kartenführerschein: Mit 18 Jahren Rückgabe der Prüfbescheinigung, der Kartenführerschein wird ausgehändigt.

Nach der bestandenen Prüfung – Mit dem Begleiter unterwegs

Wichtig für den Begleiter:

  • Als Begleitperson, die in die Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, tragen Sie große Verantwortung. Helfen Sie, dass unsere Straßen sicherer werden.
  • Sie müssen während der Begleitfahrt Ihre Identität nachweisen, den Führerschein vorzeigen können und den Fahranfänger bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres begleiten.
  • Sie stehen lediglich als Ansprechpartner zur Verfügung, dürfen Rat erteilen und kurze Hilfestellungen geben. Die jungen Fahrerinnen und Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer. Greifen Sie niemals selbst in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein Fahrlehrer.
  • Wenn Sie Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch genutzt wird.
  • Sie dürfen während der Begleitfahrt nicht unter dem Einfluss von Alkohol (0,5 Promille / oder mehr) oder anderer berauschender Mittel stehen, die Zuwiderhandlung führt zum Entzug der Fahrerlaubnis für den minderjährigen Fahrer.
  • Die Fahrberechtigung für den Minderjährigen besteht nur für Deutschland.

Wichtig für den begleitenden Fahrer:

Du hast die große Chance, 1 Jahr früher als viele Deiner Altersgenossen mit dem Auto fahren zu dürfen und dadurch in Begleitung mobil zu sein. Dabei gilt:

  • Du darfst bis zu Deinem 18. Geburtstag nie ohne eine eingetragene Begleitung fahren. Ein Verstoß führt zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis.
  • Du bist der verantwortliche Fahrzeugführer.
  • Du darfst nicht übermüdet oder unter Zeitdruck und niemals unter Alkoholeinfluss fahren.
  • Du musst immer Deine Prüfungsbescheinigung und Deinen Ausweis mit Dir führen.
  • Deine Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland.
  • Mit Vollendung Deines 18. Lebensjahres wird Dir eine unbeschränkte Fahrerlaubnis in Form eines EU-Kartenführerscheins erteilt.