Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg sind erlaubt, sofern das Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt. Diese Klasse ist die häufigste und bietet Zugang zu einer Vielzahl von Fahrzeugtypen.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren. Mit dem BF17-Führerschein dürfen Fahranfänger unter Aufsicht eines erfahrenen Begleiters fahren. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein besitzen.
Der B197-Führerschein erlaubt das Fahren von Schalt- und Automatikfahrzeugen ohne zusätzliche Einschränkungen. Die Ausbildung kann teilweise auf Automatik und teilweise auf Schaltgetriebe erfolgen. Diese Option ermöglicht mehr Flexibilität in der Ausbildung und Prüfung.
Der Führerschein für Automatikfahrzeuge ist für Personen, die ausschließlich Automatikfahrzeuge fahren möchten. Erlaubt das Fahren von Automatikfahrzeugen bis 3,5 t, jedoch keine Schaltfahrzeuge ohne zusätzliche Prüfung.
Eine Umschreibung ist für Personen erforderlich, die einen ausländischen Führerschein besitzen und diesen in eine deutsche Fahrerlaubnis umwandeln möchten. In manchen Fällen kann eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich sein.
Mit der Klasse BE dürfen Fahrzeugführer Gespanne mit Anhängern über 750 kg ziehen, vorausgesetzt das Gesamtgewicht des Gespanns überschreitet nicht 7 t. Häufig genutzt für Anhänger, Wohnwagen oder Transportanhänger.
Der Führerschein der Klasse C berechtigt zum Führen von Lkw über 3,5 t, einschließlich Fahrzeugen mit Anhängern bis 750 kg. Diese Klasse ist notwendig für Lkw-Fahrer, die schwere Fahrzeuge für den gewerblichen Einsatz fahren. Voraussetzung ist der Besitz des Klasse-B-Führerscheins.
Mit der Führerscheinklasse CE dürfen Fahrzeugführer schwere Lkw mit Anhängern fahren, was für viele Berufskraftfahrer eine Grundvoraussetzung ist. Diese Klasse bietet umfassende Fahrberechtigungen im Güterverkehr.
Die Führerscheinklasse C1 erlaubt das Fahren von Fahrzeugen zwischen 3,5 t und 7,5 t, einschließlich Fahrzeugen mit Anhängern bis 750 kg. Häufig für leichtere Nutzfahrzeuge im gewerblichen Bereich genutzt.
Die Führerscheinklasse C1E erlaubt das Fahren von Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg, jedoch mit einem Gesamtgewicht von maximal 12 t.