Informationen über die Führerscheinklassen B und BE
Informationen über Klasse B und Klasse BE
Die Führerscheinklassen B und BE ermöglichen das Fahren von Pkw und Anhängern. Klasse B ist die
Basis für viele
Fahrerlaubnisse, während Klasse BE zusätzliche Anhängermöglichkeiten bietet. Diese Klassen sind
besonders wichtig
für den privaten und beruflichen Einsatz.
Klasse |
Fahrzeug |
Bemerkung |
Mindestalter |
B |
Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A mit:
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500
kg
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Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der
Anhängerregelung
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18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
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BE |
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
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Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
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18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
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Die Führerscheinklasse B197 ermöglicht es Ihnen, mit einem Automatikfahrzeug die Prüfung zu
bestehen, ohne den Automatikeintrag im Führerschein zu haben. Dies erleichtert die Ausbildung und gibt Ihnen
die Flexibilität, sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge zu fahren.
Was sind die Voraussetzungen für B197?
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
- Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der
praktischen Führerscheinausbildung
- Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener
Ortschaften mit einem Fahrlehrer
- Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der
Stunden und Testfahrt
Gibt es eine Prüfung?
Die Ausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt.
Die Fahrtauglichkeit für Schaltgetriebe muss in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem
Fahrlehrer nachgewiesen werden, eine gesonderte Prüfung auf einem Schaltwagen ist nicht notwendig. Die
eigentliche Fahrprüfung kann dann mit einem Automatikgetriebe absolviert werden.
Was bedeutet die Schlüsselzahl 197?
Liegen alle Voraussetzungen vor, wird die neue Schlüsselziffer 197 zur Klasse B im Führerschein
eingetragen. Diese ist keine Auflage oder Beschränkung, wie es die Schlüsselziffer 78 ist. Sie dient
lediglich der Dokumentation darüber, dass die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.
Automatikvermerk entfernen lassen?
Für die Umschreibung von Automatik-Führerscheinen gilt:
- Für Klasse B (Pkw) genügt es, bei der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrschulbescheinigung über die
Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug und die Testfahrt vorzulegen. Das ist der Nachweis, dass der
Führerscheininhaber ein Schaltgetriebe-Fahrzeug führen kann. Eine neue Prüfung ist nicht
erforderlich.
- Für alle anderen Klassen muss der Nachweis durch eine zusätzliche praktische Prüfung mit einem
Schaltfahrzeug erbracht werden.
Wichtig: Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus
medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte.
Gilt B197 auch im Ausland?
Ja. Die nationale Schlüsselzahl 197 dokumentiert lediglich, dass die praktische Prüfung auf einem
Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Inhaber von Klasse B197 dürfen auch im Ausland Schaltfahrzeuge fahren.
Gibt es für andere Klassen Nachteile?
Ein entscheidender Nachteil der Neuregelung: Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält
bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE
eine Automatikbeschränkung – das betrifft zum Beispiel die Fahrerlaubnis für Lkw oder schwere
Wohnmobile.
Für alle genannten Klassen wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, sofern die Prüfungen mit einem
Automatikfahrzeug abgelegt wurden. Um diese Klassen mit manuellem Getriebe fahren zu können, muss die
praktische Führerscheinprüfung zwingend auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden.
Was ist der Automatik-Führerschein?
Mit einem sogenannten Automatik-Führerschein darf der Inhaber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren
(Schlüsselzahl 78 im Führerschein). Das heißt, der Fahrschüler hat die praktische Prüfung mit einem
Automatik-Fahrzeug abgelegt und hat dadurch nicht die Berechtigung ein Schaltwagen zu fahren (nicht die Schaltkompetenz erfüllt).