Ausbildung Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE

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Führerscheinklassen C1 und C1E

Die Führerscheine C1 und C1E sind besonders interessant für Rettungssanitäter von DRK, ASB, Johanniter, Kurierfahrer, Wohnmobil, Feuerwehr und viele andere, die schwere Fahrzeuge führen müssen. Spätestens zum Abschluss Ihrer Ausbildung als Rettungssanitäter bzw. Rettungsassistent müssen Sie die Erlaubnis zum Führen von LKW bis 7,5 t vorweisen. Die meisten in Deutschland genutzten Rettungswagen fallen mit über 3,5 t Gesamtgewicht in diese Fahrerlaubnisklasse.

Klasse Fahrzeug Bemerkung Mindestalter
C1 Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A mit:
  • zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B 18 Jahre
C1E Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
  • zG Anhänger über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
  • zG Anhänger über 3500 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“
18 Jahre

Führerscheinklassen C und CE

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Führerscheinklassen C und CE

Die Führerscheinklassen C und CE ermöglichen das Fahren von schweren LKWs und LKWs mit Anhängern, was in vielen Berufen, insbesondere im Transport- und Logistiksektor, unerlässlich ist. Diese Klassen bieten Zugang zu umfangreichen Fahrberechtigungen und erweitern Ihre beruflichen Möglichkeiten.

Klasse Fahrzeug Bemerkung Mindestalter
C Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A mit:
  • zG über 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
CE Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
  • zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“