Der Fahrplan zum Führerschein
Führerschein ab 17 Jahren!
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Der Führerscheinbewerber muss mindestens 16 ½ Jahre sein.
- Es dürfen keine Bedenken gegen seine Fahreignung vorliegen.
- Eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (z. B. Eltern) muss vorliegen.
- Es ist mindestens eine Begleitperson zu benennen, die den Anforderungen des Modellversuchs entspricht.
- Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Es können auch mehrere
Begleiter eingetragen werden. - Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre sein.
- Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE (früher Klasse 3) besitzen.
- Die Begleiter dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg aufweisen.
Ablauf:
Voraussetzungen / Auflagen
Frühester Beginn der Führerscheinausbildung in der Fahrschule ab 16 ½ Jahren.
Theoretische Prüfung
Frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr.
Praktische Prüfung
Frühestens ein Monat vor dem 17. Lebensjahr Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung.
Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung.
Kartenführerschein
Mit 18 Jahren Rückgabe der Prüfbescheinigung, der Kartenführerschein wird ausgehändigt.
Nach der bestandenen Prüfung – Mit dem Begleiter unterwegs
Wichtig für den Begleiter:
Als Begleitperson, die in die Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, tragen Sie große Verantwortung. Helfen Sie, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die Ihnen anvertrauten Jugendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen. Dabei gilt:
- Sie müssen während der Begleitfahrt Ihre Identität nachweisen, den Führerschein vorzeigen können und den Fahranfänger bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres begleiten.
- Sie stehen lediglich als Ansprechpartner zur Verfügung, dürfen Rat erteilen und kurze Hilfestellungen geben. Die jungen Fahrerinnen und Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer. Greifen Sie niemals selbst in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein Fahrlehrer.
- Wenn Sie Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch genutzt wird.
- Sie dürfen während der Begleitfahrt nicht unter dem Einfluss von Alkohol (0,5 Promille / oder mehr) oder anderer berauschender Mittel stehen, die Zuwiderhandlung führt zum Entzug der Fahrerlaubnis für den minderjährigen Fahrer.
- Die Fahrberechtigung für den Minderjährigen besteht nur für Deutschland.
Wichtig für den begleitenden Fahrer:
Du hast die große Chance, 1 Jahr früher als viele Deiner Altersgenossen mit dem Auto fahren zu dürfen und dadurch in Begleitung mobil zu sein. Dabei gilt:
- Du darfst bis zu Deinem 18. Geburtstag nie ohne eine eingetragene Begleitung fahren. Ein Verstoß führt zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis.
- Du bist der verantwortliche Fahrzeugführer.
- Du darfst nicht übermüdet oder unter Zeitdruck und niemals unter Alkoholeinfluss fahren.
- Du musst immer Deine Prüfungsbescheinigung und Deinen Ausweis mit Dir führen.
- Deine Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland.
- Mit Vollendung Deines 18. Lebensjahres wird Dir eine unbeschränkte Fahrerlaubnis in Form eines EU-Kartenführerscheins erteilt.