Führerscheinklassen
Informationen über die einzelnen Klassen Führerscheinklassen ab 19.01.2013
Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Klasse B | Klasse B (Schlüsselzahl 96) | Klasse BE | Klasse AM | Klasse A1 | Klasse A2 | Klasse A | Klasse L | Klasse T
Klasse C1 | Klasse C1E | Klasse C | Klasse CE | Klasse D1 | Klasse D1E | Klasse D | Klasse DE
Fahrzeug
Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A mit:
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Bemerkung
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Fahrzeug
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber
max. 4250 kg
Bemerkung
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Fahrzeug
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
Bemerkung
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Fahrzeug
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Bemerkung
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter
16 Jahre
Fahrzeug
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³
(bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Bemerkung
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter
16 Jahre
Fahrzeug
Krafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter
18 Jahre
Fahrzeug
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ bei
(bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bemerkung
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Fahrzeug
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Bemerkung
Mindestalter
16 Jahre
Fahrzeug
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Bemerkung
Einschluss: L
Die Klasse AM wird nicht mehr miterteilt
Mindestalter
16 Jahre
Fahrzeug
Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A mit:
- zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B
Mindestalter
18 Jahre
Fahrzeug
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 3500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Bemerkung
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leerrmasse des Zugfahrzeugs“
Mindestalter
18 Jahre
Fahrzeug
Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A mit:
- zG über 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Fahrzeug
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Fahrzeug
Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A:
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer
dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B
Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Fahrzeug
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger:
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung
Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max. 12000 kg“
Mindestalter
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung
Fahrzeug
Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A:
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz: B
Einschluss: D1
Mindestalter
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Fahrzeug
Kfz der Klasse D mit Anhänger:
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung
Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter
18, 20, 21 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.