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Führerscheinklassen

Informationen über die einzelnen Klassen Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Klasse B | Klasse B (Schlüsselzahl 96) | Klasse BE | Klasse AM | Klasse A1 | Klasse A2 | Klasse A | Klasse L | Klasse T

Klasse C1 | Klasse C1E | Klasse C | Klasse CE | Klasse D1 | Klasse D1E | Klasse D | Klasse DE

 

Klasse B:

Klasse B/neu

Fahrzeug

Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A mit:
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der   Fahrzeugkombination max. 3500 kg

Bemerkung

Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung

Mindestalter

18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

 

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Klasse B (Schlüsselzahl 96):

Klasse B96/neu

Fahrzeug

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber
  max. 4250 kg

Bemerkung

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Mindestalter

18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

 

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Klasse BE:

Klasse BE/neu

Fahrzeug

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

Bemerkung

Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

Mindestalter

18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

 

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Klasse AM:

Klasse AE/neu

Fahrzeug

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg

Bemerkung

Einschluss: Keine
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S

Mindestalter

16 Jahre

 

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Klasse A1:

Klasse A1/neu

Fahrzeug

Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³
 (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW

Bemerkung

Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Mindestalter

16 Jahre

 

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Klasse A2:

Klasse A2/neu

Fahrzeug

Krafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bemerkung

Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter

18 Jahre

 

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Klasse A:

Klasse A/neu

Fahrzeug

Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ bei
 (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW

Bemerkung

Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter

20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

 

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Klasse L:

Klasse L/neu

Fahrzeug

Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger

Bemerkung

Mindestalter

16 Jahre

 

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Klasse T:

Klasse T/neu

Fahrzeug

Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger

Bemerkung

Einschluss: L
Die Klasse AM wird nicht mehr miterteilt

Mindestalter

16 Jahre

 

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Klasse C1:

Klasse C1/neu

Fahrzeug

Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A mit:
- zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung

Vorbesitz: B

Mindestalter

18 Jahre

 

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Klasse C1E:

Klasse C1E/neu

Fahrzeug

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 3500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg

Bemerkung

Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leerrmasse des Zugfahrzeugs“

Mindestalter

18 Jahre

 

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Klasse C:

Klasse C/neu

Fahrzeug

Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A mit:
- zG über 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung

Vorbesitz: B
Einschluss: C1

Mindestalter

21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

 

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Klasse CE:

Klasse CE/neu

Fahrzeug

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750 kg

Bemerkung

Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Mindestalter

21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

 

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Klasse D1:

Klasse D1/neu

Fahrzeug

Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A:
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer
  dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung

Vorbesitz: B

Mindestalter

21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

 

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Klasse D1E:

Klasse D1E/neu

Fahrzeug

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger:
- zG Anhänger über 750 kg

Bemerkung

Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

Wegfall der Bestimmungen “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max. 12000 kg“

Mindestalter

21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung

 

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Klasse D:

Klasse D/neu

Fahrzeug

Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A:
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung

Vorbesitz: B
Einschluss: D1

Mindestalter

18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

 

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Klasse DE:

Klasse DE/neu

Fahrzeug

Kfz der Klasse D mit Anhänger:
- zG Anhänger über 750 kg

Bemerkung

Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1

Mindestalter

18, 20, 21 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

 

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